Rechtsanwalt Jörg Christmann ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt er über intensive Kenntnisse im
Bereich des Verkehrs- sowie Verkehrsstrafrechts. Zu diesem Rechtsgebiet
gehört die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen nach einem
Verkehrsunfall, die Verteidigung in Bußgeldverfahren und in Strafsachen im
Zusammenhang mit Straßenverkehr, sowie die Beratung und Vertretung in
Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Gerade bei der Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten oder Straftaten im
Straßenverkehr bedarf es nicht nur genauer juristischer Kenntnisse,
sondern auch des technischen Verständnisses für komplizierte Messtechnik,
die von den Ermittlungsbehörden oftmals auch falsch verwendet wird;
gleiches gilt für die Analyse von Sachverständigengutachten im Rahmen der
Unfallrekonstruktion.
Ferner besitzt Rechtsanwalt Jörg Christmann intensive Erfahrungen in
weiteren Rechtsgebieten. So steht er auch in den Bereichen des Miet-, Erb-
und des allgemeinen Zivilrechts zur Verfügung.
Jörg Christmann
Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Verkehrsrecht
• Mitglied im Ingolstädter
• Anwaltsverein
• Mitglied im Deutschen
• Anwaltsverein